Seit Anfang 1999 soll das „Psychotherapeutengesetz“ für
mehr Klarheit im Bereich psychotherapeutischer Behandlung sorgen. Neu ist vor
allem, dass ärztliche und psychologische Therapeuten gleichberechtigt
behandeln dürfen. Hier wird schon eine Besonderheit bei der Therapie
psychischer Erkrankungen deutlich: neben den Ärzten mit psychotherapeutischer
Qualifikation führen auch Psychologen mit einer solchen Zusatzausbildung
Psychotherapien durch. Für den Patienten bedeutet dies, dass er sich sowohl
an einen niedergelassenen Mediziner als auch an einen Psychologen wenden kann.

1. Wie komme ich an Adressen?
Günstig kann sein, wenn dem Patienten ein Therapeut
empfohlen wurde, wenn beispielsweise ein Freund oder Bekannter sich bei einem
bestimmten Therapeuten gut aufgehoben fühlte. Dann könnte er diesen
Behandler mit seiner Problematik oder seinen Fragen aufsuchen. An dieser
Stelle sei aber auch erwähnt, dass sich der eigene Eindruck vom
Therapeuten mitunter deutlich unterscheiden kann von dem des Bekannten.
Wohl häufiger dürfte die Situation die sein, dass dem
Patienten kein Therapeut bekannt ist oder empfohlen wurde. Dann gilt es, sich
für seine Region Adressen von Ärzten und/oder Psychologen zu besorgen, die
für psychotherapeutische Behandlungen zugelassen sind und somit über die
Krankenkasse abrechnen können. Listen dieser Therapeuten bekommt man bei der
regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV), bei der Krankenkasse, im
Branchenbuch oder über einen der Online- oder Telefon- Suchdienste.

2. Wie wähle ich aus?
Nun steht an, eine Auswahl zu treffen. Hierbei kann
behilflich sein, sich klar zu machen, ob einem das Geschlecht des Therapeuten,
seine ärztliche oder psychologische Grundausbildung oder eine bestimmte
methodische Richtung (analytisch, tiefenpsychologisch fundiert oder
verhaltenstherapeutisch) wichtig sind. Dann beginnt die Kontaktaufnahme. Dabei
kann möglicherweise schon telefonisch geklärt werden, ob der Therapeut
derzeit Kapazitäten für eine zu beginnende Psychotherapie hat oder ob mit
einer längeren Wartezeit zu rechnen ist.

3. Wann lege ich mich fest?
Wurde mit einem Therapeuten ein erster Termin vereinbart,
geht es für beide Seiten darum, sich kennen zu lernen. Können sich beide
vorstellen, über einen längeren Zeitraum – häufig wenigstens ein Jahr –
miteinander zu arbeiten? Fühlt sich der Patient mit seinem Anliegen
verstanden? Fühlt sich der Therapeut in der Lage, mit den ihm zur Verfügung
stehenden persönlich-emotionalen sowie methodischen Möglichkeiten den
Patienten zu behandeln? Ist die Klärung solcher Fragen schon in anderen
Bereichen der Medizin wichtig, ist sie in der Psychotherapie von weit
größerer Bedeutung, da es um persönlichste Themen, Schwächen und
Verletzungen geht. Aus diesem Grunde besteht die Möglichkeit von bis zu fünf
„Probesitzungen“, die in jedem Fall von der Krankenkasse bezahlt werden.
In dieser Zeit muss entschieden werden, ob die Behandlung fortgesetzt wird und
wie viele Sitzungen anberaumt werden. Dies wird dann vom Therapeuten mit einer
ausführlichen Begründung bei der Krankenkasse beantragt. Sollte sich später
herausstellen, dass die beantragte Stundenzahl nicht ausreicht, besteht
grundsätzlich die Möglichkeit einer Verlängerung.

4. Ergänzender Hinweis
Abschließend soll auf eine Möglichkeit hingewiesen werden,
die für Menschen ohne therapeutische Vorerfahrung sinnvoll sein kann. Um
einen therapeutischen Prozess in Gang zu bringen, ist es notwendig, sich mit
seinen eigenen Verhaltens- und Beziehungsmustern intensiv auseinander zu
setzen. Um hier eine Basis zu schaffen, erweist sich häufig eine mehrwöchige
stationäre Therapie als hilfreich. Denn hier besteht einerseits eine
räumlicher Trennung von dem gewohnten sozialen Umfeld, und zum anderen hat
man viel Zeit sowohl für therapeutische Maßnahmen als auch für Kontakte mit
anderen Patienten und für die Beschäftigung mit sich selbst. Die Erfahrung
zeigt, dass eine solch intensive stationäre Psychotherapie eine gute
Voraussetzung für eine ambulant fortzuführende Therapie sein kann.
Weiterführende
Literatur:
So finden Sie den richtigen Therapeuten.
Paul Hiß. Campus Verlag, 1998
Was
ist Psychotherapie? Friedrich Beese. Vandenhoeck & Ruprecht,
2001
Praxisführer
Psychotherapie. Siegfried Brockert. Droemer Knaur, 2000
Psychotherapieführer.
Kraiker/Peter. Beck, 1998

Seitenanfang
Veröffentlicht am 18.02.2000.
Ergänzt am 18.05.2002